Anforderungen an klinische Risikomanagementsysteme im Krankenhaus

Diese Handlungsempfehlung soll Führungskräften, Risikomanagern und Risikoverantwortlichen die bedarfsgerechte Anpassung bereits bestehender oder im Aufbau befindlicher Risikomanagementsysteme ermöglichen.

Das Management klinischer Risiken in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken hat in den letzten Jahren eine zunehmende Bedeutung erfahren. Aus den Erkenntnissen der Forschung auf dem Gebiet der Vermeidung kritischer Fehler wurde Risikomanagement als zentrale Aufgabe von Führungskräften etabliert, um den Fortbestand von Organisationen zu sichern.

Neben dem aufgrund rechtlicher Bestimmungen verbreiteten betrieblichen Risikomanagement in Gesundheitseinrichtungen gewinnt die systematische und umfassende Beschäftigung mit klinischen Risiken in Form eines klinischen Risikomanagements zunehmende Bedeutung im Gesundheitswesen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist beauftragt, Mindeststandards für klinische Risikomanagementsysteme in Krankenhäusern festzulegen. Unklar ist jedoch bisher, welche Präventionsmaßnahmen unbedingt zu den Mindestanforderungen an ein solches System gehören müssen.

Das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) hat hierzu eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, in einer Handlungsempfehlung Mindestanforderungen an klinische Risikomanagementsysteme in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken zu definieren.

Diese Handlungsempfehlung soll Führungskräften, Risikomanagern und Risikoverantwortlichen die bedarfsgerechte Anpassung bereits bestehender oder im Aufbau befindlicher Risikomanagementsysteme ermöglichen. Sie bewegt sich auf der Metaebene und beinhaltet daher keinen konkreten Maßnahmenplan oder einzelne Checklisten, da die konkrete Ausgestaltung des Managementsystems an die spezifischen Rahmenbedinungen der jeweiligen Einrichtungen anzupassen sind.

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