Die Handlungsempfehlung „Umsetzung der Einweisungsverpflichtung für Medizinprodukte“ will Patient*innen und Anwender besser vor Fehlern bei der Anwendung von Medizinprodukten schützen und
- stellt die aktuelle Situation der Einweisungspraxis dar,
- erläutert die Vorgaben in Gesetzen, Verordnungen und Normen,
- gibt Empfehlungen zur praktikablen Umsetzung von Einweisungen in die oftmals komplexe Handhabung von Medizinprodukten
- beschreibt, wie die Vollständigkeit und Effektivität von Einweisungen sichergestellt werden kann,
- benennt Akteur*innen und deren Aufgaben
- und betrachtet mögliche Synergieeffekte weiterer einzelner betriebsorganisatorischer
- Prozesse (z. B. Beschaffung).
Alle Anwender:innen müssen das Medizinprodukt nach der Einweisung sicher und gemäß seiner Zweckbestimmung anwenden können. Die Einweisung ersetzt kein Training an den Medizinprodukten, daher sollten genügend Ressourcen für Trainings und wiederkehrende Einweisungen bereitgestellt werden.
Die Handlungsempfehlung bietet einen standardisierten Einweisungsprozess und unterstützt bei der Regelkonformen Umsetzung. Sie setzt sich nicht mit Methodik und Didaktik der Einweisung auseinander.
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