„Vier-Augen-Prinzip“

oder welche Kontrolle ist im akutstationären Medikationsprozess sinnvoll? Dieses Arbeitsmaterial wurde erstellt, um eine differenzierte Auseinandersetzung mit dem Thema „Vier-Augen-Prinzip“ im Medikationsprozess zu fördern.

Das “Vier-Augen-Prinzip” ist eine häufig genannte Maßnahme zur Qualitätssicherung für risikoreiche Prozesse. Auch der Medikationsprozess ist nicht zuletzt aufgrund seiner Komplexität ein solch risikoreicher Prozess, der fehlerbehaftet sein kann. insbesondere im Teilprozessschritt der Arzneimittelapplikation einschließlich der vorbereitenden Schritte wie dem „Stellen“ von Arzneimitteln ist das „Vier-Augen Prinzip“ im akutstationären Setting eine weit eingesetzte Methode. Dabei bleibt jedoch im Detail oft unklar, wie das „Vier-Augen-Prinzip“ im individuellen fall definiert wurde, d. h. zum Beispiel welches Augenpaar eigentlich wann, was kontrollieren soll und wie das „Vier-Augen-Prinzip“ ganz konkret in der Praxis umgesetzt wird.

Die Stiftung Patientensicherheit Schweiz hat 2018 den Begriff des „Vier-Augen-Prinzips“ aufgenommen und eine ausführliche Schrift mit dem Titel „(Doppel-)Kontrollen bei Hochrisikomedikation“ veröffentlicht.

in diesem Arbeitsmaterial vom Aktionsbündnis Patientensicherheit sind Anwendungsbeispiele aus dem Medikationsprozess (akutstationäres Setting) dargestellt, die mithilfe der Empfehlung von der Stiftung Patientensicherheit Schweiz bearbeitet worden sind. Die aufgezeigten Beispiele sind daher als praxisnahe Ergänzung zu der veröffentlichten Empfehlung zu verstehen.

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