Gute Verordnungspraxis in der Arzneimitteltherapie

Eine Handlungsempfehlung, die sektorenübergreifend allgemeingültige Standards für die Dokumentation einer Arzneimittelverordnung zusammenführt und dazu beiträgt die Arzneimitteltherapiesicherheit weiter zu verbessern.
Jede ärztliche Verordnung wird dokumentiert – zum Beispiel als Verordnung auf einem Rezept oder durch eine Anordnung in einer Patientenakte im Krankenhaus.

Weiterbehandelnde Ärzte, Apotheker, Pflegekräfte, aber auch die Patienten sollen der Verordnung entnehmen können, welches Medikament wie lange, in welcher Dosierung und auf welche Weise angewendet werden soll. Das setzt voraus, dass die Dokumentation lesbar und unmissverständlich ist sowie alle für die Interpretation notwendigen Informationen enthält. Bereits kleinste Ungenauigkeiten können zu Missverständnissen führen und dafür sorgen, dass eine Arzneimittelverordnung versehentlich unkorrekt ausgeführt wird.

Die „Arbeitsgruppe AMTS“ des APS hat eine Handlungsempfehlung erarbeitet, die sektorenübergreifend allgemeingültige Standards für die Dokumentation einer Arzneimittelverordnung zusammenführt und so dazu beitragen soll, die Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland weiter zu verbessern.

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