Kodex des Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) über die Zusammenarbeit mit Organisationen, Institutionen und Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitswesen
Präambel
Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) ist als gemeinnütziger Verein und Non-Profit-
Organisation die Plattform / das Netzwerk in Deutschland, zu der sich natürliche und juristische Personen
– Vertreter der Gesundheitsberufe und ihrer Verbände,
– Verbände und Organisationen des Gesundheitswesens
– Einzelpersonen
– Patientenorganisationen und
– Unternehmen der Gesundheits- und Versicherungswirtschaft
zusammengeschlossen haben, um für eine Förderung der Patientensicherheit in Deutschland zu sorgen. Der Verein verfolgt mit der Erforschung, Entwicklung und Verbreitung von Methoden zur Verbesserung der Patientensicherheit und zum Aufbau des Risikomanagements in der Gesundheitsversorgung insgesamt ideelle, insbesondere wissenschaftliche und analytische, fördernde und beratende Zwecke. Ziel des Kodex ist es, die Unabhängigkeit des APS zu wahren.
1. Grundsätze und Rahmenbedingungen
Das APS ist auf die Unterstützung Dritter angewiesen, sowohl von öffentlicher als auch von privater Seite; diese Unterstützung muss mit den Zielen des APS vereinbar sein, ohne dass daran Bedingungen geknüpft werden. Dieser Kodex gilt sowohl für natürliche als auch für juristische Personen, die dem APS als Mitglieder angehören oder in ihm mitwirken bzw. es unterstützen.
2. Transparenz
Das APS schafft Transparenz in Bezug auf die finanziellen Zuwendungen.
3. Kommunikationsrechte
Jegliche Verwendung des Logos und des Namens durch Mitglieder und Dritte darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung des APS und originalgetreu – so wie es für den Zweck zur Verfügung gestellt wird – erfolgen.
4. Interessenkonflikte
Alle Mitglieder haben sich dem APS-Interesse der Förderung der Patientensicherheit verpflichtet.
Jedes Mitglied hat Interessenkonflikte1, die bei aktiver Mitwirkung im APS die Unabhängigkeit potenziell oder real beeinflussen, unverzüglich offenzulegen und hierüber den Vorstand zu informieren. Es gilt ein unbeschränktes Transparenzprinzip bei gleichzeitiger Vertraulichkeit der Information. Der Vorstand / Vertreter des Vorstands des APS entscheidet über die Folgen der Erklärung eines Interessenkonflikts (Bagatellfall, keine Folgen, Heranziehung eines unabhängigen Beraters, Ausschluss aus der Beratung, Ausschluss des Stimmrechts, Ausschluss aus dem Verein).
5. Veranstaltungen
Das APS sorgt dafür, dass bei eigenen Veranstaltungen stets die Neutralität und Unabhängigkeit gewahrt bleibt. Bei der Auswahl und Festlegung der Inhalte wird darauf geachtet, dass die Sachverhalte ausgewogen dargestellt und behandelt werden. Das APS kann gemeinsam mit fachlich-wissenschaftlichen Partnern Veranstaltungen ausrichten. Unternehmen der Gesundheitswirtschaft kann angeboten werden, sich als Partner oder als Sponsor zu beteiligen; organisatorische und finanzielle Unterstützungen sind durch das APS offenzulegen. Ausstellungen oder Satellitensymposien sind möglich.
6. Werbung durch das APS
Das APS macht keine Werbung zugunsten eines bestimmten Produktes oder eines Unternehmens. Dies gilt auch für Angebote von Mitgliedern und Mitgliedsorganisationen des APS.
Das APS unterstützt Positionen und Interessen, soweit sie den Zielen des APS entsprechen.
7. Vereinbarungen und Verträge
Über jede Zuwendung wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen bzw. ein Vertrag geschlossen.
8. Weitere Kodizes und Empfehlungen zum Umgang mit Interessenskonflikten
Von diesem Kodex unberücksichtigt bleiben Kodizes und Empfehlungen der das APS e.V. tragenden
Verbände und Organisationen, soweit diese weitergehende Anforderungen an die Zusammenarbeit mit der Industrie oder anderen Förderern und Kooperationspartnern festlegen.
Der Vorstand des Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V.
Berlin, 10. Juni 2011